Kleine Probe – Großer Aufwand
„Kleine Probe – Großer Aufwand – Wachsende Anforderungen“
Der Mehrwert für Diagnostik, Therapie und Prognose, der sich aus der feingeweblichen Begutachtung ergibt, steht in keinem Zusammenhang mit dem Operationsaufwand zur Gewinnung der entsprechenden Gewebeprobe. Schwierige oder ernste Diagnosen mit größerem Untersuchungsaufwand ergeben sich häufig erst unter dem Mikroskop und unabhängig davon, ob es sich ggf. nur um eine unscheinbare oberflächliche Gewebeentfernung gehandelt hat.
Auch der medizinische Fortschritt, von dem Patienten und Ärzte in der Routinediagnostik ständig profitieren, eröffnet neue Möglichkeiten der sicheren Diagnostik, verursacht aber auch höhere Kosten. Zum Beispiel für die Differenzierung von Entzündungen gegenüber malignen Lymphomen oder für die Klassifizierung von Tumorinfiltraten sind bei Einsatz von Sondermethoden (z.B. Immunhistochemie, Molekularpathologie) zahlreiche Untersuchungsschritte erforderlich.
Unsere Arbeitsweise besteht an jedem einzelnen Präparat aus persönlicher ärztlicher Auswertung und Beurteilung am Mikroskop. Insofern besteht dabei praktisch keine Möglichkeit der Automatisierung zur Kostendämpfung. Damit unterscheiden sich das Vorgehen und der Aufwand deutlich von der Labormedizin mit vielfach apparativ geprägter automatisierter Ermittlung von Laborwerten z.B. aus Körperflüssigkeiten. Folgerichtig werden sowohl bei der GKV als auch der PKV die dermatohistologischen Leistungen im Bereich Pathologie abgerechnet.
Allerdings setzen wir zur Aufwandsbegrenzung auf Stufendiagnostik anstelle einer ungezielten „Schrotschusstechnik“. Unser Prinzip ist dabei „so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig“. Gelegentlich kann dies allerdings etwas verlängerte Bearbeitungszeiten verursachen.
Über die Indikationsstellung zu aufwändigeren Zusatzuntersuchungen entscheidet der Histologe nach dem jeweiligen Sachverhalt unter Berücksichtigung der Diagnosesicherheit. Diese Sicherheit der Diagnose hat für den Patienten, den behandelnden Arzt, aber auch den mikroskopischen Untersucher erste Priorität. Daher sind im Zweifelsfall auch Untersuchungen gerechtfertigt, die im Rückblick lediglich die Erstdiagnose bestätigen und keine weitere Zusatzinformation erbringen; aber insbesondere im Interesse des Patienten eine schwerwiegendere Erkrankung ausschließen.
Ein ggf. größerer Untersuchungsaufwand ist für eine exakte Diagnose als Voraussetzung einer frühzeitigen und gezielten Behandlung jedenfalls günstiger als ein Kompromiss an falscher Stelle durch Unterlassung einer notwendigen umfassenden feingeweblichen Diagnostik.